Digitale Lösungen haben viele Vorteile, bringen jedoch auch Nachteile mit sich: Cyberschäden können jeden treffen, der online aktiv ist. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen. Man stelle sich einfach vor, dass eine E-Mail mit einer ganz normalen Auftragsanfrage ankommt. Beim Öffnen lädt sich unbemerkt ein Trojaner ins Netzwerk des Unternehmens und die Schadsoftware verbreitet sich über die gesamten E-Mail-Kontakte - von den Zulieferern bis zu den Kunden. Die Folgen einer Cyberattacke sind oft enorme Kosten: für die Datenwiederherstellung, für Schadenersatzansprüche, für die Betriebsunterbrechung oder für die Rechtsberatung. Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine gibt Tipps, wie sich Unternehmen vorbereiten können.
Jens Hagemeister, Spezialist für gewerbliche Versicherungen bei der Sparkasse in Peine, rät Unternehmen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. „Im Unternehmen sollte man sich die Frage stellen, ob der Betrieb aufrechterhalten werden kann, wenn die IT nicht funktioniert“, so Hagemeister weiter. Gut vorbereitet ist, wer sich neben technischen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Angriffe auch um die passende Vorsorge kümmert. „In der heutigen Zeit ist das kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit“, betont Jens Hagemeister. Die Berater der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine empfehlen Unternehmern den VGH CyberSchutz. Er trägt dazu bei, das finanzielle Risiko bei Cybergefahren zu minimieren. „Der VGH CyberSchutz bietet einen umfassenden Versicherungsschutz durch ein modulares Angebot – bestehend aus Basisschutz und wählbarem Zusatzschutz“, so Jens Hagemeister weiter.
Der Basisschutz übernimmt die Kosten, die nach einem Hackerangriff für die Wiederherstellung der Daten, der Systeme sowie des Netzwerks entstehen. Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von vertraglichen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen werden ebenfalls übernommen. Zudem bietet er Schutz bei Haftpflichtansprüchen, die Kunden oder Geschäftspartner im Zuge eines Cyberangriffs geltend machen.
IM BASISSCHUTZ SIND ENTHALTEN:
– Schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall durch einen 24/7 erreichbaren telefonischen Notdienst,
– Kosten für forensische Dienstleistungen zur Schadenfeststellung und Schadenbehebung,
– Kosten für die gesetzlich verpflichtete Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen,
– Kosten für Krisenmanagement und PR-Maßnahmen nach einem Hackerangriff,
– Kosten für technische und rechtliche Beratung bei einer Cybererpressung,
– Kosten für Kreditkartenüberwachung,
– Übernahme von Telefonmehrkosten/ -gebühren aufgrund Telefon-Hacking.
ZUSÄTZLICH: CYBERBETRIEBSUNTERBRECHUNG
Dieser Zusatzschutz versichert Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfälle, die aufgrund einer Cyberattacke entstehen – beispielsweise, weil Schadsoftware in das Netzwerk des Unternehmens gelangt ist. Im Schadenfall wird nach acht Stunden ein Tagessatz für maximal sechs Monate gezahlt.
ZUSÄTZLICH: CYBERVERTRAUENSSCHÄDEN
Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die unmittelbar entstehen, und zwar durch: Hackerangriffe und unerlaubte, vorsätzliche Handlungen, zum Beispiel Veruntreuung oder Betrug durch Vertrauenspersonen. Die Versicherung ersetzt das Geld, das durch diese Vertrauensschäden verloren geht.
ZUSÄTZLICH: CYBER RECHTSSCHUTZ
Der Cyber Rechtsschutz beinhaltet eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt sowie eine erste persönliche Beratung durch einen Anwalt, wenn urheberrechtliche Verstöße im Internet begangen worden sein sollten. Außerdem erhält das Unternehmen in folgenden Fällen finanzielle Hilfe, wenn Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden sollen:
– Rufschädigung im Internet,
– Identitätsmissbrauch,
– Missbrauch von Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten beim Bezahlen im Internet.
Welche dieser Module für das jeweilige Unternehmen geeignet sind, lässt sich am besten in einer umfassenden persönlichen Beratung ermitteln. Das Team der Firmenkundenberatung der Sparkasse in Peine steht dafür gerne zur Verfügung.
Weitere Infos: www.sparkasse-hgp.de/cyberschutz