Im Herbst, wenn es morgens und abends noch dunkel und häufig auch neblig ist, sind Autofahrer wieder häufiger in Wildunfälle verwickelt. ,,Das ist immer erst mal ein großer Schock", weiß auch Karin Brandl, Schadensexpertin bei ERGO. Umso wichtiger sei es, Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln.
Als Erstes sollte die Unfallstelle abgesichert werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Das bedeutet: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. Danach sollten Autofahrer in jedem Fall die Polizei rufen. Diese informiert den zuständigen Jäger oder Wildhüter. „Wer einfach weiterfährt, riskiert, dass die Versicherung den Schaden nicht als Wildunfall anerkennt und diesen auch nicht reguliert", so Brandl. Denn die Teilkaskoversicherung müsse den Schaden nur übernehmen, wenn Autofahrer den Wildunfall nachweisen können.
Für die Schadenmeldung ist es daher ratsam, die komplette Unfallstelle sorgfältig zu dokumentieren und Fotos von Auto, Tier oder möglichen Spuren wie beispielsweise Haaren zu machen. Außerdem sollte sich der Fahrer vom Jäger eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Die Teilkaskoversicherung greift laut der Schadensexpertin übrigens auch dann nicht, wenn der Fahrer dem Tier ausgewichen ist und dadurch einen Unfall verursacht hat. Anders sei das bei einer Vollkaskoversicherung: Sie bietet bei Wildunfällen auch ohne Nachweis einen umfassenden Schutz und kommt auch für Schäden durch beispielsweise Selbstverschulden auf.